Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist innerhalb der Geltungsbereiche von Verkehrsverbünden, Landestarifen und des Deutschlandtarifes nach den jeweiligen Tarifbestimmungen möglich.
Dazu muss eine ergänzende Fahrkarte erworben werden.
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Dazu muss eine ergänzende Fahrkarte erworben werden.
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