Was bedeutet die Einführung des D-Tickets für den bisherigen Job-Ticket-Plus Rahmenvertrag eines Arbeitgebers (mit Arbeitgeberzuschuss)?

Alle Arbeitgeber können unbürokratisch vom bisherigen saarVV Job-Ticket-Plus in das neue Job-Ticket-Modell des D-Tickets wechseln. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25 % auf den Ticketpreis zahlt. Dieser führt zu einem Rabatt der Verkehrsunternehmen in Höhe von weiteren 5% und die Arbeitnehmer sparen 30 %.

Der Arbeitgeberzuschuss fällt damit in Prozent zwar höher aus als im bisherigen Job-Ticket-Plus des saarVV, in Euro durchschnittlich aber deutlich niedriger, weil der Preis des D-Tickets von Bund und Ländern mit jährlich 3,0 Mrd. € subventioniert wird.

Das aktuelle Job-Ticket-Plus Modell im saarVV endet zu den bisherigen Konditionen am 30.04.2023. Wenn Sie sich als Arbeitgeber bis zum 10.03.2023 für den Wechsel oder den Einstieg in das neue Job-Ticket-Modell entscheiden, werden die Job-Tickets Ihrer Beschäftigten rechtzeitig zur Einführung des D-Tickets zum 01.05.2023 umgestellt.

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