Was bedeutet die Einführung des D-Tickets für den bisherigen Job-Ticket-Rahmenvertrag eines Arbeitgebers (ohne Arbeitgeberzuschuss)?

Das heutige saarVV Job-Ticket-Modell ohne Arbeitgeberzuschuss endet zum 30.04.2021. Reine Mengenrabatte werden mit der Einführung des D-Tickets ab dem 01.05.2023 nicht mehr gewährt. Aus Kulanz werden die Rabatte für saarVV-Tickets in bestehenden Job-Ticket-Rahmenverträgen (ohne Arbeitgeberzuschuss) noch bis zum 31.10.2023 fortgeführt. Damit haben Arbeitgeber ausreichend Zeit, sich für den Wechsel in das neue Job-Ticket-Modell mit Arbeitgeberzuschuss zu entscheiden. Auf D-Tickets wird ohne Arbeitgeberzuschuss auch während der Übergangszeit bis zum 31.10.2023 kein Rabatt gewährt. Zum 01.11.2023 laufen alle bisherigen Job-Ticket-Rahmenverträge ohne Arbeitgeberzuschuss aus.

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